
Prüfdienstleistungen von Werkzeug-Eylert – Sicherheit für Chemnitz und die Region
Werkzeug-Eylert ist Ihr zuverlässiger Partner für professionelle Prüfdienstleistungen in Chemnitz und Umgebung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Betriebsmittel und Anlagen den aktuellen Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung sowie dem DGUV-Regelwerk entsprechen. Unsere qualifizierten Prüfer gewährleisten höchste Sicherheitsstandards und unterstützen Unternehmen dabei, ihre Arbeitsmittel rechtskonform und betriebsbereit zu halten.
Unsere Leistungen im Überblick:
✔ Regalanlagen – Erstinbetriebnahme und jährliche Prüfung gemäß DGUV Regel 208-061 (DIN EN 15635)
✔ Leitern, Tritte und Podeste – Prüfung nach DGUV Regel 208-016 und EN 131
✔ Gefahrenstofflager – Sicherheitsschränke und Container gemäß TRbF 20, DIN EN 14470-1, TRGS 510
✔ Fahr- und Kleingerüste – Nach DGUV 201-011 und EN 1004
✔ Auffangwannen für Gefahrenstoffe – Nach TRGS 510 und WHG
✔ Winden-, Hub- und Zuggeräte – Prüfung nach DGUV Vorschrift 54 und DGUV Grundsatz 309-007
✔ Anschlagpunkte – Nach TRBS 1203 und DGUV Information 201-056
✔ Handbetriebene Flurförderzeuge – Prüfung gemäß BGV D27 / DGUV Vorschrift 68
✔ Kippmulden – Nach DGUV Vorschrift 54
✔ Ortsfeste Steigleitern – Prüfung nach DGUV 208-032
✔ Lastaufnahmemittel – Nach DGUV 29-061 und DGUV Vorschrift 54
✔ PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) – Durchführung durch Eyltex
Zusätzlich bieten wir über unsere Servicepartner weitere Prüfungen an:
🔹 Kraftbetriebene Türen, Fenster und Tore
🔹 Netzersatzanlagen – Prüfung & Wartung
🔹 Tankanlagen – Prüfung nach AwSV
🔹 Ortsveränderliche Elektrogeräte – Prüfung nach DGUV V3
🔍 Ihr Vorteil: Als regionales Unternehmen sind wir flexibel, schnell vor Ort und kennen die speziellen Anforderungen von Betrieben in Chemnitz und Umgebung. Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz und lassen Sie Ihre Betriebsmittel sicher und zuverlässig prüfen.
📞 Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!

Leitern-Prüfservice – Sicherheit durch regelmäßige Inspektionen
Leitern und Tritte, die von Beschäftigten genutzt werden, gelten als Arbeitsmittel und unterliegen den gesetzlichen Vorgaben der DGUV Vorschrift 208-016 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, diese regelmäßig zu prüfen und sicherzustellen, dass sie den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß den DGUV-Richtlinien und den Herstellervorgaben zuverlässig und professionell zu erfüllen. So gewährleisten Sie nicht nur die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden, sondern auch die rechtskonforme Nutzung Ihrer Arbeitsmittel.


Sichere Lagerung gefährlicher Substanzen – Prüfung von Sicherheitsschränken
In vielen Bereichen – von Laboratorien bis hin zur industriellen Produktion – wird mit gefährlichen Substanzen gearbeitet. Diese können ätzend, giftig, leicht entzündlich, explosiv oder auf andere Weise risikobehaftet sein. Um das Schadenspotenzial zu minimieren, sind für deren Lagerung zertifizierte Gefahrstoffschränke vorgeschrieben. Diese sorgen für eine sichere Aufbewahrung und bieten im Notfall den notwendigen Schutz.
Damit diese Schränke ihre Schutzfunktion zuverlässig erfüllen, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Prüfungen vor. Nur wer eine sachkundige Inspektion in den laut Gefährdungsbeurteilung festgelegten Intervallen nachweisen kann, behält seinen Versicherungsschutz sowie die Haftungsbegrenzung im Falle von Schäden oder Verletzungen.
Sorgen Sie für Rechtssicherheit und den Schutz Ihrer Mitarbeitenden – wir unterstützen Sie mit professionellen Prüfungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften!

Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) sind essenzielle Sicherheitsmittel, die sachgerecht angewendet und regelmäßig geprüft werden müssen. Vor jeder Nutzung ist der Benutzer verpflichtet, eine Sichtprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand und einwandfreie Funktion durchzuführen.
Doch auch der Arbeitgeber trägt Verantwortung: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss die PSAgA mindestens einmal jährlich von einem zertifizierten Sachkundigen geprüft werden. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Ausrüstung weiterhin den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht und im Ernstfall zuverlässig schützt.
Sorgen Sie für maximale Sicherheit und erfüllen Sie Ihre Prüfpflicht – wir übernehmen die fachgerechte Inspektion Ihrer PSAgA!